1. Reiserücktrittsversicherung
Dies ist sicher die am häufigsten in Anspruch genommene Versicherungsleistung.
Wenn die lange ersehnte Tour kurzfristig ins Wasser fällt, weil beispielsweise eine starke Erkältung eine sportliche Betätigung nicht zulässt oder ein Angehöriger schwer erkrankt, dann ist das allein schon ärgerlich genug. Zu dem Stress und der Enttäuschung kommt dann noch, dass eine kurzfristige, kostenfreie Stornierung in aller Regel nicht mehr möglich ist, da gebuchte Unterkünfte, Bergführer, weitere Reiseleistungen auch bei Nichtinanspruchnahme meist zu 100% bezahlt werden müssen.
Eine andere Möglichkeit wäre, den frei gewordenen Platz an einen anderen Teilnehmer “weiterzugeben”. Dies können wir bei Mountain Spirit in aller Regel möglich machen. Leider findet man aber nur in seltenen Fällen jemanden, der so kurzfristig Zeit hat, einzuspringen.
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kannst Du meist auswählen, welche Schäden abgedeckt sein sollen. Manchmal ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für ein ganzes Jahr günstiger als für eine einzelne, hochpreisige Reise. Tarife und gute weiterführende Informationen findest Du z.B. hier:
ERGO Versicherung
Bei vielen Kreditkartenverträgen ist eine Reiserücktrittsversicherung integriert, aber Achtung: Diese greift oft nur, wenn Du die Reise auch mit der betreffenden Kreditkarte bezahlt hast. Also unbedingt vorher in den Vertragsbedingungen nachlesen!
Aus unserer Erfahrung können wir eine Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall empfehlen und umso mehr, je hochpreisiger die geplante Tour oder Reise ist.
2. (Auslands-) Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt in der Regel nur im Inland bzw. innerhalb der EU. Fürs Ausland sollte man daher unbedingt eine (meist recht günstige) Auslandskrankenversicherung abschließen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass nur ein Teil der Behandlungskosten erstattet wird.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt es vom Tarif ab, ob und welche Leistungen auch im Ausland inbegriffen sind. Informiere Dich bei Deiner Versicherung, welche Leistungen sie im Ausland abdeckt und welche nicht.
3. Versicherungen der alpinen Vereine (ÖAV, SAC, DAV)
Je nach Land fallen die Leistungen der alpinen Vereine recht unterschiedlich aus. Informiere Dich bitte bei Deinem Alpenverein über die Abdeckung. Du solltest Dich auf keinen Fall darauf verlassen, dass Dich die Mitgliedschaft in einem alpinen Verein für alle Eventualitäten eines Bergunfalls absichert. In der Vergangenheit wurden Mitglieder hier auch schon bitter enttäuscht.
So gilt z.B. beim DAV (Stand 03/2023):
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Teil A Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Teil A Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2017) und Expeditionen.
Einerseits wird hier von einem weltweiten Versicherungsschutz gesprochen, andererseits ist dieser bereits bei einfachen Trekkingtouren außerhalb Europas ausgeschlossen (???).
Es ist möglich entsprechende Zusatzversicherungen über den Alpenverein abzuschließen. Hier haben manche Versicherer jedoch gleichwertige oder sogar bessere Angebote im Repertoire. (Z.B. Naturfreunde Österreich)
4. Unfallversicherung
Schäden an Leib und Leben, die durch Unfälle verursacht werden, werden von Unfallversicherungen abgedeckt. Für den Freizeit,- und Sportbereich bietet beinahe jede Versicherungsgesellschaft ein eigenes Produkt an.
Wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige oder für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko.
Die Unfallversicherung zahlt im Gegensatz zur Krankenversicherung nur bei dauerhafter Invalidität aufgrund eines Unfalls, meist handelt es sich um eine Einmalzahlung.
Hier lohnt es sich auf jeden Fall die Angebote zu vergleichen da Preise und Leistungen teilweise unterschiedlich sind und manche Verträge sehr verbraucherunfreundlichen Klauseln enthalten.
5. Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflicht zahlt, wenn Du einem Dritten Schaden zugefügt hast (z.B. durch einen versehentlich losgetretenen Stein oder ähnliches).
Ausgeschlossen ist dabei in der Regel grobe Fahrlässigkeit oder gar Absicht. Achte auch hier auf Ausschlussklauseln für den Bergsport oder generell für sportliche Aktivitäten.
Auch eine “Forderungsausfalldeckung” macht Sinn, denn diese zahlt, wenn Du einen Schaden durch eine Person erleidest, die keine Haftpflichtversicherung hat.
Eine Haftpflichtversicherung macht eigentlich für alle Bereiche des Lebens Sinn.